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Beschluss des Gerichts vom 10. April 2024 – Biogen Netherlands/Kommission

(Rechtssache T-327/23)1

(Nichtigkeitsklage – Öffentliche Gesundheit – Humanarzneimittel – Beschluss, mit dem das Inverkehrbringen von Dimethylfumarat Accord genehmigt wird – Dimethylfumarat – Aufhebung des angefochtenen Beschlusses – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Biogen Netherlands BV (Amsterdam, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin C. Schoonderbeek und Rechtsanwalt B. Jong)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch E. Mathieu und A. Spina als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2023) 1211 final der Kommission vom 15. Februar 2023, mit dem das Inverkehrbringen von Dimethylfumarat Accord – Dimethylfumarat als Humanarzneimittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt wurde.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Biogen Netherlands BV und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 286 vom 16.8.2023.