Language of document :

Urteil des Gerichts vom 17. April 2024 – Yadex International/EUIPO – Armada Gida (doyum)

(Rechtssache T-209/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke doyum – Ältere nationale Wortmarke Doyum – Relatives Eintragungshindernis –Keine Ähnlichkeit der Waren – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Yadex International GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Kohl)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Armada Gida Ticaret Sanayi AŞ (Akdeniz, Türkei)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 22. Februar 2023 (Sache R 1436/2022-1).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Yadex International GmbH und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

____________

1     ABl. C 216 vom 19.6.2023.