Language of document : ECLI:EU:T:2019:525


 


 



Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2019 –
Ogrodnik/EUIPO – Aviário Tropical (Tropical)

(Rechtssache T276/17)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke Tropical – Ältere nationale Wortmarke TROPICAL – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001) – Gleichartigkeit der Waren – Verwechslungsgefahr – Koexistenz der Marken“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien – Koexistenz zweier Marken auf einem bestimmten Markt – Auswirkung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 26, 27, 79, 80)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 30-32)

3.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke Tropical und Wortmarke TROPICAL

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 53, 61, 63, 74, 85-88)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Februar 2017 (Sache R 2125/2016-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Aviário Tropical und Herrn Ogrodnik

Tenor

1.

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. Februar 2017 (Sache R 2125/2016-1) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer darin in Bezug auf „Erzeugnisse und Präparate für die Zucht von Vögeln, Reptilien, Amphibien“ der Klasse 31 sowie „Veterinärmedizinische und therapeutische Erzeugnisse, Desinfektionsmittel und Sanitärprodukte und Präparate zur Verwendung für Terraristik“ der Klasse 5 dem Antrag auf Nichtigerklärung stattgegeben hat.

2.

Die Beschwerde der Aviário Tropical, SA, gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO vom 15. Juli 2013 (R1948/2013-4) wird zurückgewiesen, soweit mit dieser Beschwerde die Nichtigerklärung der Marke TROPICAL für „Erzeugnisse und Präparate für die Zucht von Vögeln, Reptilien, Amphibien“ der Klasse 31 sowie für „Veterinärmedizinische und therapeutische Erzeugnisse, Desinfektionsmittel und Sanitärprodukte und Präparate zur Verwendung für Terraristik“ der Klasse 5 begehrt wird.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Herr Ogrodnik trägt die Hälfte der Kosten des EUIPO sowie die Hälfte seiner eigenen Kosten.

5.

Das EUIPO trägt die Hälfte der Kosten von Herrn Ogrodnik sowie die Hälfte seiner eigenen Kosten.