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Klage, eingereicht am 6. Mai 2008 - Ivanov / Kommission

(Rechtssache T-166/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vladimir Ivanov (Boulogne Billancourt, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Haftung der Kommission wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Transparenz, der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens, das im Anschluss an die Ausschreibung einer Stelle als "Berater für die Vorbereitung der Erweiterung und Politikberichterstatter" mit Tätigkeitsort Sofia im Mai 2003 stattgefunden hat, festzustellen;

die Kommission zu verurteilen, den ihm entstandenen Schaden gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu ersetzen;

die Beklagte zu verurteilen, an ihn 180 000 Euro als Ersatz des erlittenen Schadens zu zahlen;

die Beklagte ferner zu verurteilen, 10 000 Euro als Ersatz des von ihm erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger habe sich im Jahr 2003 auf die Stelle eines örtlichen Bediensteten als "Berater für die Vorbereitung der Erweiterung" in Sofia beworben. Seine Bewerbung sei wegen seiner französisch-bulgarischen Doppelstaatsangehörigkeit in der Phase der Vorauswahl abgelehnt worden, da nur Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats für die ausgeschriebene Stelle in Betracht gekommen seien.

Der Kläger habe die Kommission während des Einstellungsverfahrens und nach der Ablehnung seiner Bewerbung vergeblich um nähere Informationen über das Verfahren und die Gründe für die Ablehnung seiner Bewerbung ersucht. Er habe sich daraufhin an den Europäischen Bürgerbeauftragten gewandt, der zu dem Ergebnis gelangt sei, dass bei der Kommission Missstände in der Verwaltung vorlägen und dass sie gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung oder Gleichbehandlung verstoßen habe.

Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger vom Gericht die Feststellung der außervertraglichen Haftung der Kommission wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Transparenz, der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung im Rahmen des fraglichen Einstellungsverfahrens.

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