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Berichtigung zur Mitteilung im Amtsblatt in der Rechtssache T-527/10 (Amtsblatt der Europäischen Union C 227 vom 28. Juli 2012, S. 20)

Die Mitteilung im ABl. in der Rechtssache T-527/10, Google/HABM - G-mail (GMail), muss wie folgt lauten:

"Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2012 - Google/HABM - G-mail (GMail)

(Rechtssache T-527/10)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Google, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey und A. Bognár)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: G-mail GmbH (Los Angeles, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Eble)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. September 2010 (Sache R 342/2010-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Giersch Ventures LLC und der Google, Inc.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten."

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1 - ABl. C 30 vom 29.1.2011.