Language of document :

Klage, eingereicht am 20. Juni 2006 - Adobe / HABM (FLEX)

(Rechtssache T-158/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Adobe Systems Inc. (San Jose, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. April 2006 in der Sache R 1430/2005-2, Adobe Systems Inc. / HABM (FLEX), soweit darin die Beschwerde für andere Waren als "Computer-Hardware; Computerperipheriegeräte und Datenverarbeitungsgeräte" in Klasse 9 und die Dienstleistungen in Klasse 42 zurückgewiesen wurde;

Verurteilung des Amtes zur Tragung seiner eigenen Kosten und der des Klägers.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FLEX" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 - Anmeldung Nr. 3 795 011.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates und Nichtbeachtung nationaler Voreintragungen.

____________