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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 2007 - Regione Siciliana / Kommission

(Rechtssache T-156/06)1

(Europäischer Sozialfonds [ESF] - Kürzung der ursprünglich bewilligten finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft -Nichtigkeitsklage - Regionale oder lokale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Regione Siciliana (Italien) (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, avvocato dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: L. Flynn, M. Velardo und A. Weimar im Beistand von Rechtsanwältin G. Faedo)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1171 der Kommission vom 23. März 2006 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) zugunsten eines operationellen Programms für die Region Sizilien, das sich in das gemeinschaftliche Förderkonzept der Strukturinterventionen für das Ziel Nummer 1 in Italien (Zeitraum 1994-1999) einfügt, ursprünglich bewilligt worden war.

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Regione Siciliana trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 178 vom 29.7.2006.