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Klage, eingereicht am 2. Mai 2011 - Fraas/HABM (Karomuster in den Farben dunkelgrau, hellgrau, hellblau, dunkelblau, ocker und beige)

(Rechtssache T-231/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 4. März 2011 im Beschwerdeverfahren R 2041/2010-4 betreffend die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 008 423 626 (Bildmarke) aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die ein Karomuster in den Farben dunkelgrau, hellgrau, hellblau, dunkelblau, ocker und beige darstellt, für Waren der Klassen 18, 24 und 25 - Anmeldung Nr. 8 423 626.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 und 76 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer sich nicht mit dem umfangreichen tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen der Klägerin auseinandergesetzt habe.

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