Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Fraas/HABM (Karomuster in den Farben dunkelgrau, hellgrau, hellblau, dunkelblau, ocker und beige)
(Rechtssache T-231/11)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in dunkelgrau, hellgrau, hellblau, dunkelblau, ocker und beige darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Manea, dann D. Walicka)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. März 2011 (Sache R 2041/2010-4) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das ein Karomuster in dunkelgrau, hellgrau, hellblau, dunkelblau, ocker und beige darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die V. Fraas GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 238 vom 13.8.2011.