Language of document : ECLI:EU:T:2015:185





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. März 2015 –Sea Handling/Kommission

(Rechtssache T‑456/13)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente, die ein Beihilfeprüfverfahren betreffen – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten – Verpflichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung anzustellen – Überwiegendes öffentliches Interesse – Teilweiser Zugang“

1.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Vorbereitende Handlungen – Ausschluss – Erste Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Kommission – Vorbereitende Maßnahme (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Rn. 28)

2.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Frist für die Antwort auf einen Zugangsantrag – Verlängerung – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8) (vgl. Rn. 33-37, 43)

3.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Zwingende Ausnahmen – Berücksichtigung eines besonderen Interesses des Antragstellers – Ausschluss (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 41, 42)

4.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Frist für die Antwort auf einen Zugangsantrag – Überschreitung – Folgen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 und 8) (vgl. Rn. 43)

5.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Verfolgung einer Nichtigkeitsklage im Rahmen eines Beihilfeverfahrens – Ausschluss (Art. 107 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2) (vgl. Rn. 44)

6.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Umfang – Anwendung auf Verwaltungsakten im Rahmen von Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen – Allgemeine Vermutung der Anwendung der Ausnahme vom Recht auf Zugang auf alle Dokumente der Verwaltungsakte – Grenzen – Widerlegung dieser Vermutung – Grenzen (Art. 108 Abs. 2 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 6 Abs. 2 und 20) (vgl. Rn. 55-63)

7.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Umfang – Anwendung auf Verwaltungsakten im Rahmen von Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen – Allgemeine Vermutung der Anwendung der Ausnahme vom Recht auf Zugang auf alle Dokumente der Verwaltungsakte – Antrag auf Zugang im Rahmen des die Entscheidung in der Hauptsache betreffenden Gerichtsverfahrens – Zulässigkeit der Verweigerung (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 70, 71)

8.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Verpflichtung, Zugang zu den von den Ausnahmen nicht gedeckten Daten zu gewähren (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 1 bis 3 und 6) (vgl. Rn. 89-91)

9.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Verpflichtung des Organs oder der Einrichtung, die betroffenen Interessen abzuwägen – Unterscheidung vom Grundsatz der Transparenz (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 95, 98, 100, 101, 104-106)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Juni 2013, mit der die Kommission der Sea Handling den Zugang zu Dokumenten, die ein Beihilfeprüfverfahren betreffen, verweigert hat

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Sea Handling SpA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.