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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 - Imperial Chemical Industries / HABM (FACTORY FINISH)

(Rechtssache T-487/07)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Imperial Chemical Industries (ICI) plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 24. Oktober 2007 in der Sache R 668/2007-4 aufzuheben;

dem Amt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FACTORY FINISH" für Waren der Klasse 2 - Anmeldung Nr. 4 538 518.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da "FACTORY FINISH" nicht beschreibend sei, sondern eine unübliche Wortverbindung sei, die eine lexikalische Neuschöpfung darstelle, und Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da der Anmeldemarke nicht die Unterscheidungskraft fehle.

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