Language of document :

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 31. August 2010 - Babcock Noell/Gemeinsames Unternehmen Fusionsenergie

(Rechtssache T-299/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren -Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Babcock Noell GmbH (Würzburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Werner und C. Ebrecht)

Antragsgegner: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Prozessbevollmächtigte: A. Verpont als Bevollmächtigter im Beistand von C. Kennedy-Loest, K. Wilson und C. Thomas, Solicitors, und N. Pourbaix, Rechtsanwalt)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens getroffenen Entscheidungen des Antragsgegners, die Angebote der Antragstellerin abzulehnen und einem anderen Bieter den Zuschlag für das Los D des Lieferauftrags für ITER Wicklungspakete toroidaler Feldspulen zu erteilen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

____________