Language of document : ECLI:EU:F:2013:207

Beschluss des Präsidenten der dritten Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

6. Dezember 2013

Rechtssache F‑14/13

Nikolaos Aridas

gegen

Europäische Kommission

„Gütliche Beilegung des Rechtsstreits – Art. 69 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Gerichtlicher Vergleich – Streichung“

Gegenstand:      Klage nach Art. 270 AEUV, der nach Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, den Kläger nicht zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/117/11 zuzulassen

Entscheidung:      Die Rechtssache F‑14/13 wird, aufgrund des zwischen Herrn Nikolaos Aridas und der Europäischen Kommission geschlossenen Vergleichs im Register des Gerichts gestrichen. Herr Nikolaos Aridas und die Europäische Kommission tragen die Kosten nach Maßgabe ihres Vergleichs.

Leitsätze

Beamtenklage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)

(vgl. Randnrn. 5 und 6)