Beschluss des Präsidenten der dritten Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
6. Dezember 2013
Rechtssache F‑14/13
Nikolaos Aridas
gegen
Europäische Kommission
„Gütliche Beilegung des Rechtsstreits – Art. 69 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Gerichtlicher Vergleich – Streichung“
Gegenstand: Klage nach Art. 270 AEUV, der nach Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, den Kläger nicht zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/117/11 zuzulassen
Entscheidung: Die Rechtssache F‑14/13 wird, aufgrund des zwischen Herrn Nikolaos Aridas und der Europäischen Kommission geschlossenen Vergleichs im Register des Gerichts gestrichen. Herr Nikolaos Aridas und die Europäische Kommission tragen die Kosten nach Maßgabe ihres Vergleichs.
Leitsätze
Beamtenklage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register
(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)
(vgl. Randnrn. 5 und 6)