Klage, eingereicht am 29. Juni 2021 – Sushi&Food Factor/EUIPO (READY 4YOU)
(Rechtssache T-367/21)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Sushi&Food Factor sp. z o.o. (Robakowo, Polen) (Prozessbevollmächtigte: J. Gwiazdowska, radca prawny)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionsbildmarke READY 4YOU – Anmeldung Nr. 18 210 977.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. April 2021 in der Sache R 2273/2020-5.
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang aufzuheben und endgültig durch Zulassung der Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 210 977 zu entscheiden;
hilfsweise, die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. April 2021 in der Sache R 2273/2020-5 aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der der Klägerin in dem Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Hauptabteilung „Kerngeschäft“ des EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 und Art. 95 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 20 und Art. 41 Abs. 1 und 2 Buchst. a und c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, u. a. den Anspruch auf rechtliches Gehör, die Begründungspflicht, die Grundsätze der guten Verwaltung, der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung.
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