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Klage, eingereicht am 2. Juli 2021 – Leinfelder Uhren München/EUIPO – Schafft (Darstellung einer geometrischen Figur)

(Rechtssache T-375/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Leinfelder Uhren München GmbH & Co. KG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Lüft)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Thomas Schafft (München)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung einer geometrischen Figur) –Unionsmarke Nr. 13 975 453

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. März 2021 in den verbundenen Sachen R 1931/2018-2 und R 1936/2018-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die angegriffene Unionsmarke Nr. 13 975 453 auch für die Waren der Klasse 14 (Armbanduhren) und der Klasse 18 (Uhrenarmbänder) für verfallen erklärt wird;

die Beschwerde des Löschungsantragstellers R 1931/2018-2 zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;

für den Fall, dass sich der weitere Beteiligte als Streithelfer an dem Verfahren beteiligt, ihm seine eigenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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