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Klage, eingereicht am 2. Juli 2021 – documentus Deutschland/EUIPO – Reisswolf (REISSWOLF)

(Rechtssache T-374/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: documentus Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Weller, V. Wolf und A. Wulff)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Reisswolf Akten- und Datenvernichtung GmbH & Co. KG (Hamburg)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke REISSWOLF – Unionsmarke Nr. 5 791 751

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. März 2021 in der Sache R 2354/2019-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Entscheidung der Löschungsabteilung des EUIPO vom 9. September 2019 in dem Löschungsverfahren (Nichtigkeit) Nr. 17 081 C betreffend die Unionsmarke REISSWOLF, Nr. 5791751, zu bestätigen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen einschließlich der Kosten, die durch das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 59 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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