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Klage, eingereicht am 24. Juni 2021 – Future Motion/EUIPO – El Corte Inglés (HYPERCORE)

(Rechtssache T-356/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Future Motion, Inc. (Santa Cruz, California, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F.-M. Orou)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke HYPERCORE mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 360 694 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2021 in der Sache R 1229/2020-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;

hilfsweise, wenn die andere Partei vor der Beschwerdekammer dem Streit beitritt, dem EUIPO und der Streithelferin gesamtschuldnerisch die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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