Klage, eingereicht am 24. Juni 2021 – Future Motion/EUIPO – El Corte Inglés (HYPERCORE)
(Rechtssache T-356/21)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Future Motion, Inc. (Santa Cruz, California, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F.-M. Orou)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke HYPERCORE mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 360 694 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2021 in der Sache R 1229/2020-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;
hilfsweise, wenn die andere Partei vor der Beschwerdekammer dem Streit beitritt, dem EUIPO und der Streithelferin gesamtschuldnerisch die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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