Klage, eingereicht am 21. Juni 2021 – Hewlett Packard Enterprise Development/EUIPO – Aruba (ARUBA)
(Rechtssache T-343/21)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Hewlett Packard Enterprise Development LP (Houston, Texas, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Roncaglia und N. Parrotta)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aruba SpA (Bibbiena, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin vor dem Gericht
Streitige Marke: Unionswortmarke ARUBA – Unionsmarke Nr. 14 421 598
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. März 2021 in der Sache R 259/2020-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die der Klägerin in diesen Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen;
der Aruba S.p.A. die der Klägerin in diesen Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Beurteilung der Ähnlichkeiten der einander gegenüberstehenden Zeichen.
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