Klage, eingereicht am 8. Oktober 2012 - Novartis/HABM - Tenimenti Angelini (LINEX)
(Rechtssache T-444/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Novartis AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tenimenti Angelini SpA (Montalcino, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. August 2012 in der Sache R 414/2011-4 aufzuheben und
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "LINEX" für Waren und Dienstleistungen in Klasse 5 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8122863
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische Markenanmeldung Nr. 1281035 für die Wortmarke "LINES PERLA" für Waren in den Klassen 5, 16 und 25; italienische Markenanmeldung Nr. 245598 für die Wortmarke "LINES LADY" für Waren in Klasse 5; italienische Markenanmeldung Nr. 311801 für die Wortmarke "LINES INTERVALLO" für Waren in Klasse 5; italienische Markenanmeldung Nr. 414841 für die Wortmarke "LINES IDEA" für Waren in Klasse 5; italienische Markenanmeldung Nr. 584405 für die Wortmarke "LINES SETA" für Waren in den Klassen 5, 16 und 25; italienische Markenanmeldung Nr. 607537 für die Wortmarke "LINES SETA ALI" für Waren in den Klassen 5, 16 und 25; italienische Markenanmeldung Nr. 643382 für die Wortmarke "LINES SETA ULTRA" für Waren in den Klassen 5, 16 und 25; italienische Markenanmeldung Nr. 980294 für die Bildmarke "VELO" für Waren in den Klassen 3, 5 und 16; italienische Markenanmeldung Nr. 980295 für die Bildmarke "LINES" für Waren in den Klassen 3, 5 und 16; italienische Markenanmeldung Nr. MI2007C011896 für die Bildmarke "LINES SETA" für Waren in den Klassen 5, 16 und 25; in Italien bekannte Marke "LINES" für Waren in Klasse 5
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
Verstoß gegen Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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