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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 2011 - Fapricela/Kommission

(Rechtssache T-398/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Beschluss der Kommission, mit dem eine Geldbuße verhängt wird - Bankgarantie - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Antragstellerin: Fapricela - Indústria de Trefilaria, SA (Ançã, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Gorjão-Henriques und S. Roux)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, P. Costa de Oliveira und V. Bottka im Beistand von Rechtsanwalt M. Marques Mendes)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K (2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 - Spannstahl), insbesondere soweit er zur Stellung einer Bankgarantie zwingt, um die sofortige Beitreibung der in Art. 2 dieses Beschlusses verhängten Geldbuße abzuwenden

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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