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Urteil des Gerichts vom 22. September 2021 – Marina Yachting Brand Management/EUIPO – Industries Sportswear (MARINA YACHTING)

(Rechtssache T-169/20)1

(Unionsmarke – Verfahren zum Widerruf von Entscheidungen oder zur Löschung von Eintragungen – Löschung einer Eintragung in das Register, die offensichtlich mit einem dem EUIPO anzulastenden Fehler behaftet ist – Von einem Insolvenzverfahren umfasste Marke – Eintragung der Übertragung der Marke – Wirkung eines Konkursverfahrens oder eines konkursähnlichen Verfahrens gegenüber Dritten – Zuständigkeit des EUIPO – Sorgfaltspflicht – Art. 20, 24, 27 und 103 der Verordnung [EU] 2017/1001 – Art. 3, 7 und 19 der Verordnung [EU] 2015/848)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Marina Yachting Brand Management Co. Ltd (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl, C. Eckhartt und P. Böhner)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: M. Capostagno)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Industries Sportswear Co. Srl (Venedig, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Cervato)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2020 (verbundene Sachen R 252/2019-2 und R 253/2019-2) zu Verfahren über die Löschung von Eintragungen zwischen Industries Sportswear und Marina Yachting Brand Management

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Marina Yachting Brand Management Co. Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Industries Sportswear Co. Srl entstanden sind.

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1     ABl. C 191 vom 8.6.2020.