Language of document :

Urteil des Gerichts vom 22. September 2021 – Henry Cotton’s Brand Management/EUIPO – Industries Sportswear (Henry Cotton’s)

(Rechtssache T-173/20)1

(Unionsmarke – Verfahren zum Widerruf von Entscheidungen oder zur Löschung von Eintragungen – Löschung einer Eintragung in das Register, die offensichtlich mit einem dem EUIPO anzulastenden Fehler behaftet ist – Von einem Insolvenzverfahren umfasste Marken – Eintragung der Übertragungen der Marken – Wirkung eines Konkursverfahrens oder eines konkursähnlichen Verfahrens gegenüber Dritten – Zuständigkeit des EUIPO – Sorgfaltspflicht – Art. 20, 24, 27 und 103 der Verordnung [EU] 2017/1001 – Art. 3, 7 und 19 der Verordnung [EU] 2015/848)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Henry Cotton’s Brand Management Co. Ltd (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl, C. Eckhartt und P. Böhner)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: M. Capostagno)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Industries Sportswear Co. Srl (Venedig, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Cervato)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2020 (verbundene Sachen R 254/2019-2 und R 255/2019-2) zu Verfahren über die Löschung von Eintragungen in das Register zwischen Industries Sportswear und Henry Cotton’s Brand Management

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Henry Cotton’s Brand Management Co. Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Industries Sportswear Co. Srl entstanden sind.

____________

1     ABl. C 191 vom 8.6.2020.