Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. Juli 2010 - Brinkmann/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache T-261/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Offensichtliche Unzuständigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Antragsteller: Norbert Brinkmann (Rheine, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Wiegers)
Antragsgegner: Bundesrepublik Deutschland
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Maßgabe, die Anwendung der §§ 47 und 48a BNotO in Bezug auf den Antragsteller auszusetzen
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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