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Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2011 - Allen u. a./Kommission

(Rechtssache T-433/10 P)

(Rechtsmittel - Beschäftigte des Gemeinschaftsunternehmens JET - Anwendung eines anderen rechtlichen Status als desjenigen des Zeitbediensteten - Ersatz des erlittenen materiellen Schadens - Klagefristen - Verspätung - Angemessene Frist)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: John Allen (Horspath, Vereinigtes Königreich) und 109 weitere Rechtsmittelführer, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: K. Lasok, QC, und B. Lask, Barrister)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 13. Juli 2010, Allen u. a./Kommission (F-103/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr John Allen und die 109 weiteren Rechtsmittelführer, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 317 vom 20.11.2010.