Language of document : ECLI:EU:T:2013:263





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Mai 2013 – Sanofi Pasteur MSD/HABM – Mundipharma (Darstellung von zwei ineinander geflochtenen Sicheln)

(Rechtssache T‑502/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die zwei ineinander geflochtene Sicheln darstellt – Ältere nationale Bildmarke und ältere internationale Bildmarken, die zwei ineinander verflochtene Bänder darstellen – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 37, 38, 53)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums – Pharmazeutische Erzeugnisse (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 42)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke, die zwei ineinander geflochtene Sicheln darstellt, und Bildmarken, die zwei ineinander verflochtene Bänder darstellen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43, 44, 47-51, 62)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 45)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juli 2011 (Sache R 1904/2010‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sanofi Pasteur MSD SNC und der Mundipharma AG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Sanofi Pasteur MSD SNC trägt die Kosten.