Language of document :

Klage, eingereicht am 25. Januar 2011 - Kastenholz/HABM - qwatchme (Uhrzeigerblätter)

(Rechtssache T-68/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Kläger: Erich Kastenholz (Troisdorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Acker)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: qwatchme A/S (Vejle East, Dänemark)

Anträge

Die Entscheidung der 3. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 2. November 2010 in der Sache R 1086/2009-3 aufzuheben;

die Sache zur Prüfung des von der Klägerin geltend gemachten Urheberrechtsschutzes, der von der Nichtigkeitsabteilung nicht sachgerecht überprüft worden ist, an diese zurückzuverweisen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster Nr. 602636-0003, das ein Uhrzeigerblatt darstellt.

Inhaberin der Gemeinschaftsgeschmacksmuster: qwatchme A/S.

Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren: Kläger.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 4 sowie gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 6/20021 wegen fehlender Neuheit und Verletzung der Urheberrechte an dem Kunstwerk von Paul Heimbach.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 5 und Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002, da die Beschwerdekammer in ihrer Entscheidung keine saubere Unterscheidung der Merkmale "Neuheit" und "Eigenart" vorgenommen habe, sowie Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 6/2002, da weder die Beschwerdekammer noch die Nichtigkeitsabteilung des HABM ordnungsgemäß überprüft hätten, ob das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine unerlaubte Verwendung eines Werkes darstellt, welches nach deutschem Urheberrecht geschützt ist.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmackmuster (ABl. 2002, L3, S.1).