Klage, eingereicht am 25. Januar 2011 - Kastenholz/HABM - qwatchme (Uhrzeigerblätter)
(Rechtssache T-68/11)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Kläger: Erich Kastenholz (Troisdorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Acker)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: qwatchme A/S (Vejle East, Dänemark)
Anträge
Die Entscheidung der 3. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 2. November 2010 in der Sache R 1086/2009-3 aufzuheben;
die Sache zur Prüfung des von der Klägerin geltend gemachten Urheberrechtsschutzes, der von der Nichtigkeitsabteilung nicht sachgerecht überprüft worden ist, an diese zurückzuverweisen;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster Nr. 602636-0003, das ein Uhrzeigerblatt darstellt.
Inhaberin der Gemeinschaftsgeschmacksmuster: qwatchme A/S.
Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren: Kläger.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 4 sowie gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 6/2002
1 wegen fehlender Neuheit und Verletzung der Urheberrechte an dem Kunstwerk von Paul Heimbach.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 5 und Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002, da die Beschwerdekammer in ihrer Entscheidung keine saubere Unterscheidung der Merkmale "Neuheit" und "Eigenart" vorgenommen habe, sowie Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 6/2002, da weder die Beschwerdekammer noch die Nichtigkeitsabteilung des HABM ordnungsgemäß überprüft hätten, ob das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine unerlaubte Verwendung eines Werkes darstellt, welches nach deutschem Urheberrecht geschützt ist.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmackmuster (ABl. 2002, L3, S.1).