Klage, eingereicht am 24. Juli 2012 - Mundipharma/HABM - AFP Pharmaceuticals (Maxigesic)
(Rechtssache T-328/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Mundipharma GmbH (Limburg a.d. Lahn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Nielsen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: AFP Pharmaceuticals Ltd (Takapuna, Neuseeland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Mai 2012 in der Sache R 1788/2010-4 aufzuheben;
der Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: AFP Pharmaceuticals Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Maxigesic" für Waren der Klasse 5 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 056 104
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke "OXYGESIC" für Waren der Klasse 5
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und den Widerspruch zurückgewiesen
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
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