Klage, eingereicht am 1. Oktober 2021 – Carlings/EUIPO – Margarete Steiff (STUHF)
(Rechtssache T-635/21)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Carlings AS (Billingstad, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinen V. Töbelmann und J. Haesemann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Margarete Steiff GmbH (Giengen/Brenz, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke STUHF – Anmeldung Nr. 18 038 089
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Juli 2021 in der Sache R 2024/2020-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;
der anderen Partei vor dem EUIPO, sofern sie sich an dem Verfahren beteiligt, ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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