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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 16. Februar 2009 - Herhof/HABM - Stabilator (stabilator)

(Rechtssache T-60/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH (Solms, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Zinnecker und T. Bösling)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stabilator sp. z o.o. (Gdynia, Polen)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Dezember 2008 in den verbundenen Verfahren R 483/2008-4 und R 705/2008-4 aufzuheben.

Der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Stabilator sp. z o.o.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "stabilator" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 19, 37 und 42 Anmeldung Nr. 4 068 961

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: die Klägerin

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die Wortmarke "STABILAT" für Waren der Klassen 1, 7, 11, 20, 37, 40 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: teilweise Stattgabe des Widerspruchs und teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr oder zumindest Assoziationsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).