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Klage, eingereicht am 21. Februar 2013 - Laboratoires Polive/HABM - Arbora & Ausonia (dodie)

(Rechtssache T-123/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Laboratoires Polive (Levallois Perret, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Sion)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Arbora & Ausonia, SL (Barcelona, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 28. November 2012 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "dodie" für Waren der Klassen 3, 5, 8, 9, 10, 11, 16, 18, 21, 25 und 28 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 037 821.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische und portugiesische Wortmarken "DODOT" für Waren der Klassen 3, 5, 10, 12, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28 und 44.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben, dem Widerspruch stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung in Bezug auf bestimmte Waren der Klassen 3, 5, 8, 10, 11, 16, 18, 21, 25 und 28 zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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