Urteil des Gerichts vom 11. September 2014 – El Corte Inglés/HABM – Baumarkt Praktiker Deutschland (PRO OUTDOOR)
(Rechtssache T-127/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PRO OUTDOOR – Ältere Gemeinschaftsbildmarke OUTDOOR garden barbecue camping – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 – Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer – Art. 60 und 64 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Seijo Veiguela und J. L. Rivas Zurdo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: J. Crespo Carrillo)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Dezember 2012 (Sache R 1900/2011-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH und der El Corte Inglés, SA
Tenor
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Dezember 2012 (Sache R 1900/2011-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH und der El Corte Inglés, SA wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer nicht über den Antrag der El Corte Inglés, SA bezüglich der Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken für andere Waren als „Datenverarbeitungsgeräte und Computer“ der Klasse 9 entschieden hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das HABM und die El Corte Inglés, SA tragen ihre eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 129 vom 4.5.2013.