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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Februar 2024 – SBK Art/Rat

(Rechtssache T-102/23 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: SBK Art OOO (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte G. Lansky und P. Goeth)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (vertreten durch A. Boggio-Tomasaz als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt B. Maingain)

Streithelfer zur Unterstützung des Antragsgegners: Republik Kroatien (vertreten durch G. Vidović Mesarek als Bevollmächtigte), Königreich der Niederlande (vertreten durch M. K. Bulterman, A. Hanje und C. S. Schillemans als Bevollmächtigte), Europäische Kommission (vertreten durch M. Carpus Carcea, C. Georgieva und L. Puccio als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrem Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV begehrt die Antragstellerin insbesondere, den Vollzug des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104) und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3) insofern auszusetzen, als diese Rechtsakte sie daran hindern, ihre Rechte als Teilhaberin der Fortenova Group STAK Stichting auszuüben und über den Verkauf der Fortenova Group MidCo BV und die Übertragung der Anteile an dieser Gesellschaft durch die Fortenova Group TopCo BV abzustimmen.

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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