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Klage, eingereicht am 30. April 2007 - Baudelet-Leclaire / Kommission

(Rechtssache F-40/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Cécile Baudelet-Leclaire (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Korving)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Ungleichbehandlung von "internen" Kandidaten aus den europäischen Organen und externen Kandidaten im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/7/051 festzustellen;

festzustellen, dass die Beklagte keinen Beweis erbracht hat, dass "interne" Kandidaten aus den europäischen Organen und externe Kandidaten im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht ungleich behandelt worden sind;

das Auswahlverfahren wegen Verstoßes gegen den fundamentalen Grundsatz der Chancengleichheit der Kandidaten aufzuheben;

hilfsweise, der Beklagten die Vorlage sämtlicher Beweismittel aufzugeben, einschließlich, falls nötig, der nach Art. 6 des Anhangs III des Beamtenstatuts geheimen Arbeiten des Prüfungsausschusses, die belegen, dass der Prüfungsausschuss eine bestimmte Anzahl Kandidaten nicht aufgrund ihrer beruflichen Herkunft bevorzugt hat;

bei nicht erbrachtem Nachweis durch die Beklagte die Überprüfung der Einstufung aller Kandidaten allein auf der Grundlage der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Verdienstkriterien und in unparteiischer Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit der Kandidaten anzuordnen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit Schreiben vom 29. Januar 2007 wurde der Klägerin mitgeteilt, dass ihr Name nicht in die Reserveliste aufgenommen werde, da das von ihr erzielte Ergebnis zwar über der erforderlichen Mindestpunktzahl liege, aber nicht zu den 110 besten Ergebnissen gehöre.

Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin u. a. einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichbehandlung geltend, da der Prüfungsausschuss die Kandidaten ungleich behandelt habe, zum Vorteil derjenigen, die bereits über Berufserfahrung innerhalb der Gemeinschaftsorgane und insbesondere innerhalb der Generaldirektion verfügt hätten, der die Vorsitzende des Prüfungsausschusses angehöre.

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1 - ABl. C 178 A vom 20.7.2005, S. 22.