Klage, eingereicht am 6. Dezember 2013 – Gako Konietzko/HABM (Form einer Verpackung)
(Rechtssache T-654/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Gako Konietzko GmbH (Bamberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Reinhardt)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. September 2013 in der Sache R-2232/2012-1 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Lauf des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Bildmarke, die die Form einer Verpackung darstellt, für Waren der Klassen 3, 5 und 10 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 899 037Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der AnmeldungEntscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der BeschwerdeKlagegründe: Verletzung
d Modelle) vom 19. September 2013 in der Sache R-2232/
2012-1 aufzuheben;der Beklagten die Kosten des Verfahrens, eins
chließlich der im Lauf des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.Kla