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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Wal-Mart Stores Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 23. Februar 2005

(Rechtssache T-129/05)

(Sprache der Klageschrift: Spanisch)

Die Wal-Mart Stores Inc. hat am 23. Februar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Fernand de Visscher, Emmanuel Cornu, Eric de Gryse, Donatienne Moreau, Jorge Grau Mora, Alejandro Angulo Labora, Maite Ferrándiz Avendaño, María Baylos Morales und Antonio Velásquez Ibáñez.

Anderer Beteiligter am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alejandro Sánchez Villar

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 17. Dezember 2004 in der Sache R 629/2004-2, mit der die teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1997600 "WAL-MART" bestätigt wurde, aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "WAL-MART" - Anmeldung Nr. 1997600 für Waren und Dienstleistungen in allen Klassen außer Klasse 35.
Inhaber der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:Alejandro Sánchez Villar.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Spanische Wortmarke "WAL-MART" (Nr. 1732588) für Waren der Klasse 7 (Maschinen für Gartenarbeiten).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Teilweise Stattgabe des Widerspruchs für die Waren "Maschinen und Motorwerkzeuge, Motoren (außer Motoren für Landfahrzeuge), Kupplungen und Vorrichtungen der Kraftübertragung (außer für Landfahrzeuge), landwirtschaftliche Gerätschaften, die nicht handbetrieben sind" und Zurückweisung des Widerspruchs für die übrigen angemeldeten Waren und Dienstleistungen.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen die Artikel 43 Absatz 2 und 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

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