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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Nicola Falcione gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 16. März 2005

(Rechtssache T-132/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Nicola Falcione, wohnhaft in Brüssel, hat am 16. März 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 24. März 2004, mit der er bei der Einstellung endgültig in die Besoldungsgruppe A5/4 eingestuft wurde, aufzuheben;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wurde mit Entscheidung vom 24. März 2004 zum Beamten der Besoldungsgruppe A5/4 ernannt. Er beanstandet mit seiner Klage seine endgültige Einstufung bei der Einstellung. Es liege eine Verletzung des Artikels 31 des Statuts und ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vor. Die Kommission hätte nach Ansicht des Klägers auch seine einschlägige Berufserfahrung auf Hochschulniveau vom 16. Juli 1974 bis zum 28. Februar 1982 berücksichtigen müssen. Die Kommission habe diese Erfahrung nicht berücksichtigt, weil er seinen Hochschulabschluss als Wirtschaftswissenschaftler erst am 1. März 1982 erhalten habe.

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