Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstol (Schweden) eingereicht am 26. März 2024 – TK und OP/Riksåklagaren
(Rechtssache C-229/24, Brännelius )1
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta domstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: TK und OP
Andere Partei im Rechtsmittelverfahren: Riksåklagaren (Generalstaatsanwalt)
Vorlagefragen
Bedarf es einer Veröffentlichung im Sinne von Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung, damit eine Information als öffentlich bekannt im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung gilt?1
Welche Umstände sind, falls eine Veröffentlichung auf andere Art und Weise erfolgen kann, bei der Beurteilung der Frage zu beachten, ob die Information als im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a öffentlich bekannt gilt?
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1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. 2014, L 173, S. 1).