Urteil des Gerichts vom 26. September 2014 – Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-498/11)1
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Neugestaltung einer Website – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Nichtigkeitsklage – Begründungspflicht – Vergabekriterien – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Antrag auf Schadensersatz)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis, M. Dermitzakis und N. Theologou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und F. Moro im Beistand der Rechtsanwälte P. Wytinck und T. Ruys)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das von der Klägerin abgegebene Angebot betreffend eine Dienstleistung der Neugestaltung der Website des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 347 vom 26.11.2011.