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Urteil des Gerichts vom 7. März 2013 - Schönberger/Parlament

(Rechtssache T-186/11)

(Nichtigkeitsklage - Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Für zulässig erklärte Petition - Entscheidung, mit der das Petitionsverfahren abgeschlossen wird - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Peter Schönberger (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Waldherr und U. Rösslein)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 25. Januar 2011, mit der die Prüfung der vom Kläger am 2. Oktober 2010 eingereichten, für zulässig erklärten Petition (Petition Nr. 1188/2010) abgeschlossen wurde,

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Herr Peter Schönberger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.

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1 - ABl. C 145 vom 14.5.2011.