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Klage, eingereicht am 29. Januar 2013 - AbbVie u. a./EMA

(Rechtssache T-44/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: AbbVie, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten) und AbbVie Ltd (Maidenhead, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Bogaert und G. Berrisch sowie B. Kelly, Solicitor)

Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den Beschluss EMA/748792/2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur vom 14. Januar 2013, mit dem der Zugang zu Dokumenten des Zulassungsantrags für ein Arzneimittels bewilligt wurde, für nichtig zu erklären;

der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen fünf Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Der Beschluss verstoße gegen Art. 4 Abs. 2 der Transparenzverordnung2 und das Grundrecht der Klägerinnen auf Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen.

Zweiter Klagegrund: Der Beschluss verstoße gegen Art. 4 Abs. 4 der Transparenzverordnung und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Dritter Klagegrund: Der Beschluss verstoße hinsichtlich der Anwendung des Art. 4 Abs. 2 der Transparenzverordnung gegen die Begründungspflicht.

Vierter Klagegrund: Der Beschluss verstoße gegen den Grundsatz des berechtigten Vertrauens.

Fünfter Klagegrund: Der Beschluss verstoße insoweit gegen die Richtlinie 2001/29/EG, die Grundrechte zum Schutz von Eigentumsrechten einschließlich des Urheberrechts sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der ordnungsgemäßen Verwaltung, als der Zugang zu Dokumenten in Form der Bereitstellung einer Kopie der Dokumente bewilligt werde.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).

2 - Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. 2001, L 167, S. 10).