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Beschluss des Gerichts vom 20. März 2014 – Donnici/Parlament

(Rechtssache T-43/13)1

(Schadensersatzklage – Mitglieder des Europäischen Parlaments – Prüfung des Mandats – Beschluss des Parlaments, mit dem das Mandat eines Europaabgeordneten für ungültig erklärt wird – Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments durch ein Urteil des Gerichtshofs – Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und teilweise jeder rechtlichen Grundlage entbehrt)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Beniamino Donnici (Castrolibero, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Vallefuoco und J. M. Van Gyseghem)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz und S. Seyr)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch den Erlass des Beschlusses des Parlaments vom 24. Mai 2007 betreffend die Prüfung seines Mandats, der mit Urteil des Gerichtshofs vom 30. April 2009, Italien und Donnici/Parlament (C-393/07 und C-9/08, Slg. 2009, I-3679), für nichtig erklärt worden ist, entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Beniamino Donnici trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens.

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1     ABl. C 79 vom 16.3.2013.