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Beschluss des Gerichts vom 21. Oktober 2011 - Groupement Adriano, Jaime Ribeiro, Conduril/Kommission

(Rechtssache T-335/09)

(Nichtigkeitsklage - Programm MEDA I - Spezifisches Finanzierungsabkommen - Der Europäischen Union erteilte Vollmacht zur Einziehung der Forderungen des Königreichs Marokko gegen einen Dritten - Belastungsanzeige - Mahnschreiben - Untrennbar mit dem Vertrag verbundene Handlungen - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Groupement Adriano, Jaime Ribeiro, Conduril - Construção, ACE (Porto, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Pinto Cardoso und L. Fuzeta da Ponte)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und S. Delaude im Beistand von Rechtsanwalt R. Faria da Cunha)

Gegenstand

Nichtigerklärung zum einen der Belastungsanzeige Nr. 3230905272 der Kommission vom 12. Juni 2009 und zum anderen des Schreibens vom 3. August 2009, mit dem die Kommission die Zahlung des mit der Belastungsanzeige geforderten Betrags einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Verzugszinsen verlangt hat

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Groupement Adriano, Jaime Ribeiro, Conduril - Construção, ACE.

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1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.