Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. September 2011 - Michail/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamter - Rechtskraft - Beistandspflicht - Art. 24 des Statuts - Mobbing)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Michail (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Meïdanis)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz im Beistand der Rechtsanwälte E. Bourtzalas und E. Antypa)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Beklagten über die Ablehnung des Antrags nach Art. 24 des Statuts auf Gewährung von Beistand wegen Mobbings, dem der Kläger nach eigenen Angaben ausgesetzt war
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Michail trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 63 vom 13.3.2010, S. 52.