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Klage, eingereicht am 22. Dezember 2006 - Bleyaert / Rat

(Rechtssache F-144/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Eric Bleyaert (Maldegem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde, seinen Namen nicht in die Liste der zur Teilnahme an dem Fortbildungsprogramm im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2005 ausgewählten Beamten aufzunehmen, aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter des Rates in der Besoldungsgruppe AST 8, bewarb sich für das Leistungsnachweisverfahren 2005. Sein Name, der sich auf dem Entwurf für eine Liste der zur Teilnahme an dem Fortbildungsprogramm im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2005 ausgewählten Beamten befand, wurde nicht in die am 22. Mai 2006 veröffentlichte endgültige Liste aufgenommen, die die Anstellungsbehörde unter Berücksichtigung der Stellungnahme des paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren angenommen hat. Dieser Ausschuss hatte den Kläger am 17. Mai 2006 gehört.

Zur Stützung seiner Klage rügt der Kläger zunächst einen Verstoß gegen die Begründungspflicht, zumal die Anstellungsbehörde nicht auf seine Beschwerde geantwortet habe. Außerdem macht er einen Verstoß gegen Art. 45a des Statuts und Art. 5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 45a geltend. Insbesondere habe der paritätische Ausschuss, der nur Beamte hören könne, deren Name nicht auf dem Entwurf der Liste stehe, den Kläger zu Unrecht vorgeladen. Jedenfalls sei auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen worden, da der paritätische Ausschuss nicht alle Beamten gehört habe, deren Namen auf dem Entwurf der Liste gestanden hätten.

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