Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Belgien), eingereicht am 13. Oktober 2023 – Gemeinde Schaerbeek und Gemeinde Linkebeek/Holding Communal SA
(Rechtssache C-627/23, Gemeinden Schaerbeek und Linkebeek)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerinnen: Gemeinde Schaerbeek, Gemeinde Linkebeek
Kassationsbeschwerdegegnerin: Holding Communal SA
Vorlagefrage
Ist Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG1 , der seinerseits auf Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates2 verweist, dahin auszulegen, dass der Begriff des auf dem Kapitalmarkt handelbaren Wertpapiers die Aktien einer Holdinggesellschaft umfasst, die nur von den Provinzen und Gemeinden gehalten werden können und deren Übertragung der Genehmigung des Verwaltungsrats bedarf?
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1 ABl. 2003, L 345, S. 64.
1 ABl. 2004, L 145, S. 1.