Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Juni 2008 - Bligny/Kommission
(Rechtssache T-127/07 P)1 (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Nichtzulassung zur Korrektur der schriftlichen Prüfung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Unvollständige Bewerbungsunterlagen - Nachweis der Staatsangehörigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Francesco Bligny (Tassin-la-Demi-Lune, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Lebel-Nourissat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. Februar 2007, Bligny/Kommission (F-142/06 und F-142/06 AJ, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Bligny trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 140 vom 23.6.2007.