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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Juni 2008 - Bligny/Kommission

(Rechtssache T-127/07 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Nichtzulassung zur Korrektur der schriftlichen Prüfung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Unvollständige Bewerbungsunterlagen - Nachweis der Staatsangehörigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Francesco Bligny (Tassin-la-Demi-Lune, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Lebel-Nourissat)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. Februar 2007, Bligny/Kommission (F-142/06 und F-142/06 AJ, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Bligny trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 140 vom 23.6.2007.