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Klage, eingereicht am 1. März 2024 – Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-169/24)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch E. Sanfrutos Cano und S. Kamperou als Bevollmächtigte)

Beklagte: Hellenische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 2 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken1 verstoßen hat, dass sie die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten nicht bis zum 22. Dezember 2019 überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert hat und der Kommission die betreffenden überprüften und gegebenenfalls aktualisierten Fassungen nicht bis zum 22. März 2020 zur Verfügung gestellt hat;

der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat die Hellenische Republik die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert.

Außerdem habe die Hellenische Republik der Kommission die überprüften und gegebenenfalls aktualisierten Fassungen der Hochwassergefahrenkarten und der Hochwasserrisikokarten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zur Verfügung gestellt.

Aus diesen Gründen habe die Hellenische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 2 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG verstoßen.

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1 ABl. 2007, L 288, S. 27