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Klage, eingereicht am 20. Juni 2011 - Vinci Energies Schweiz/HABM - Estavis (Gelbe Darstellung des Brandenburger Tors)

(Rechtssache T-327/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Vinci Energies Schweiz AG (Zürich, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Estavis AG (Berlin, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. März 2011 in der Beschwerdesache R 231/2010-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Estavis AG.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Darstellung des Brandenburger Tors unter Beanspruchung der Farbe Honiggelb für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 7, 9, 11, 35, 36, 37, 38, 40, 41 und 42 - Anmeldung Nr. 6 585 871.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke "ETAVIS" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 7, 9, 11, 35, 37, 38, 40, 41, 42 und 45.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken aufgrund der zumindest normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke und der Identität bzw. hochgradigen Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Kennzeichen Verwechslungsgefahr bestehe.

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