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Klage, eingereicht am 15. November 2011 - Atlas Transport/HABM - Hartmann (ATLAS TRANSPORT)

(Rechtssache T-584/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Atlas Transport GmbH (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Hildebrandt , K. Schmidt-Hern und B. Weichhaus)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alfred Hartmann (Leer, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2011 in der Sache R 2262/2010-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Wortmarke "ATLAS TRANSPORT" für Waren Dienstleistungen der Klasse 39.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragsteller im Verfallsverfahren: Alfred Hartmann.

Entscheidung der Löschungsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Erklärung des Verfalls.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben.

Klagegründe: Verstoß gegen Regel 40, Abs. 5 i.V.m. Regel 22 der Durchführungsverordnung Nr. 2868/95 durch fehlerhafte Beweiswürdigung, Verstoß gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beklagte alleine im Wege der wörtlichen Auslegung an die Frage herangegangen sei, ob eine rechtserhaltende Benutzung für die passenden Dienstleistungen vorliege, Verstoß gegen Art. 76, Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beklagte zur Ermittlung der Bedeutung des Begriffs "Transportwesen" lediglich eine Fundstelle herangezogen und diese unzureichend und damit sorgfaltswidrig ausgewertet habe, Verstoß gegen Art. 75 Satz 1 der Verordnung Nr. 207/2009 da die Beklagte ihre Rechtsauffassung nicht klar untermauert habe, Verstoß gegen Art. 75 Satz 2 und Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör.

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