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Klage, eingereicht am 17. Oktober 2014 – ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F-112/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen der Anstellungsbehörde, mit denen die Kläger nach den seit der Reform des Beamtenstatuts vom 1. Januar 2014 geltenden neuen Vorschriften über die Laufbahn und die Beförderung in die Funktionsbezeichnung „Hauptverwaltungsrat in der Übergangszeit“ eingestuft werden und ihnen nach ihrer Ansicht die Anwartschaft auf die Beförderung nach Besoldungsgruppe AD 14 vorenthalten wird, und Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 30 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidungen über die Einstufung der Kläger in die Funktionsbezeichnung „Hauptverwaltungsrat in der Übergangszeit“ aufzuheben;

festzustellen, dass Art. 30 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts rechtswidrig ist;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.